Seit Juli 2003 bin ich als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen, seit 2008 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Der Fachanwalt für Familienrecht gilt als Nachweis einer besonderen Qualität auf dem Gebiet des Familienrechts. Es handelt sich um eine Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt nach einer aufwändigen Fortbildung mit gesonderten Leistungsprüfungen erlangen kann.
Für die Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht sind gem. § 12 Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse in folgendenden Bereichen nachzuweisen:
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf fünfzehn Zeitstunden jährlich nicht unterschreiten.
Um für Sie immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand zu sein, habe ich folgende Seminare absolviert: